Impressum
Impressum und AGBs
Angaben gemäß § 5 TMG
Relaxx - Tierphysiotherapie & Hundeschule Andrea Bauer
Andrea Bauer
Bergstraße 19
63849 Leidersbach
Kontakt
Telefon: 0151-70135830
E-Mail: info@relaxxhundundkatz.de
Aufsichtsbehörde
Veterenäramt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
https://www.landkreis-miltenberg.de/landratsamt/sicherheit-und-ordnung/veterinaeramt.html
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65/67
29525 Uelzen
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Andrea Bauer
Bergstraße 19
63849 Leidersbach
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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Quelle: https://www.e-recht24.de/
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bereich Tierphysiotherapie
1. Geltungsbereich
Die AGBs gelten für alle Verträge, die über die Plattformen von Relaxx - Tierphysiotherapie & Hundeschule Andrea Bauer abgeschlossen werden.
Sie betreffen insbesondere:
- Seminare, Workshops und Gruppenkurse (online und in Präsenz)
- physiotherapeutische Behandlungen am Hund und an der Katze
- digitale Produkte (z. B. schriftliche Anleitungen, Hausaufgaben, Videoanleitungen)
2. Leistungsbeschreibung
Die Tierphysiotherapeutin führt therapeutische Leistungen im Bereich der Tierphysiotherapie für Hunde und Katzen durch.
Weiterhin bietet sie Seminare, Workshops und Gruppenkurse im Kontext der Tierphysiotherapie an.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die Vereinbarung einer Behandlung findet per Telefon, WhatsApp oder E-Mail statt. Der Vertrag zwischen der Tierphysiotherapeutin und dem Kunden kommt bereits durch die mündliche oder schriftliche Vereinbarung des ersten Behandlungstermins zustande.
Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Hundes oder einer Katze, sowie Seminare, Workshops und Gruppenkurse.
4. Termine und Stornierungen
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-Mail, WhatsApp oder telefonisch von der Tierphysiotherapeutin bestätigt wurden.
Kurzfristig abgesagte Termine für Behandlungen oder Gruppenkursen (also weniger als 24 Stunden vorher) können dem Kunden im vollen Betrag in Rechnung gestellt werden.
Seminare und Workshops können bis 14 Tage vorher ohne Stornierungsgebühren abgesagt werden. Bei Absagen bis zu 7 Tage vorher werden dem Kunden 30 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt, bei Absagen bis zu 3 Tagen vorher werden dem Kunden 50 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Tierphysiotherapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
Im Falle einer 5er/10er/ -Karte oder eines Gutscheins ist der Kunde verpflichtet, das Guthaben innerhalb von 12 Monaten wahrzunehmen. Nicht verbrauchte Guthaben können durch den Kunden nicht storniert sowie die schon geleisteten Zahlungen nicht ausbezahlt werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen bleibt unberührt.
5. Absage oder Änderungen durch die Tierphysiotherapeutin
Die Tierphysiotherapeutin behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit, höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.
Bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet.
Weitere Ansprüche (z. B. auf Ersatz von Anfahrts- oder Übernachtungskosten) bestehen nicht.
6. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin oder per Überweisung.Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und enthalten gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer.
Der Kunde erhält auf Wunsch separat eine Rechnung oder bei Barzahlung eine Quittung.
7. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Tierphysiotherapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Tierphysiotherapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können.
Verhält sich der Hund vor oder während der Therapie aggressiv, behält sich die Tierphysiotherapeutin vor, die Therapie sofort abzubrechen.
8. Behandlung der Tiere
Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch die Tierphysiotherapeutin empfohlen und mit den Tierhaltern besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich die Tierphysiotherapeutin eine Änderung und Anpassung der Behandlung vor, um eine bestmögliche Genesung des Tieres zu erzielen.
Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung von Therapieeinheiten einzuhalten. Zudem ist meistens die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Therapiesitzungen durch ein abgesprochenes Hausaufgabenprogramm erforderlich.
9. Mitwirkung des Tierhalters
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter durch Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.
Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training werden an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch die Tierphysiotherapeutin gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
10. Garantieausschluss
Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Vielmehr schuldet die Tierphysiotherapeutin lediglich eine Dienstleistung, jedoch keinen garantierten Erfolg. Insbesondere gibt die Tierphysiotherapeutin kein Heilversprechen.
Muskuläre oder neuronale Reaktionen, Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, Erstverschlechterungen und ähnliche Reaktionen sind nach den Therapieeinheiten unter Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten oder Ungewöhnlichkeiten bitte die Tierphysiotherapeutin informieren und falls nötig umgehend einen Tierarzt konsultieren.
11. Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
12. Vertraulichkeit der Behandlung
Die Tierphysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Wenn Die Tierphysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 12 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Tierphysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über deren Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.
Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Tierphysiotherapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
Handakten werden von der Tierphysiotherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
13. Teilnahmebedingungen und Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Behandlungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Bei Veranstaltungen mit Hund liegt die Verantwortung für Gesundheit, Verhalten und Versicherung beim Halter bzw. der Halterin.
Hunde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und haftpflichtversichert sein. Es besteht Leinenpflicht, sofern nicht anders vereinbart.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an der Tierphysiotherapeutin, anderen Personen (Praktikanten, Personal, Schüler), Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
14. Datenschutz
Die Daten des Kunden und dessen Tieres werden zum Zweck der internen Weiterverarbeitung gespeichert.
Die Tierphysiotherapeutin unterliegt der Schweigepflicht bzgl. Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Die Tierphysiotherapeutin kann nur in Schriftform (Patientenvollmacht) durch den Kunden davon entbunden werden.
Auf die Schriftform kann verzichtet werden, um Auskünfte vom behandelnden Tierarzt einzuholen, die wichtig sind für die weitere Behandlung.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Obernburg am Main. Vertragssprache ist Deutsch.
16. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Stand: Januar 2026, Leidersbach
Bereich Hundeschule
1. Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundetrainerin und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden mittels Praxis- und Theorieunterricht bestimmte Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundetrainerin lediglich Handlungsvorschläge. Eine Erfolgsgarantie des Trainings wird nicht gegeben, da der Erfolg des Trainings maßgeblich vom Kunden selbst abhängt. Die Teilnahme an den Übungen während der Einzelstunden oder Kursen, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
Eine reguläre Unterrichtsstunde umfasst 45 – 60 Minuten an einem festgelegten Datum. Verspätungen des Kunden gehen zu Lasten dessen und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Der Unterricht erfolgt beim Hundehalter vor Ort oder an anderen vereinbarten Orten.
2. Vertragsabschluss
In Einzelstunden, Gruppenkursen und Workshops bietet die Hundetrainerin dem Kunden zu einem vereinbarten Termin Training an. Die Anmeldung (mündlich oder per Email) ist bindend für den Kunden und verpflichtet zur Zahlung der Vergütung. Der Vertrag für Einzel- und Gruppenstunden kommt mit der Annahme durch die Hundetrainerin zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Für Workshops ist eine Anmeldung in Form eines Anmeldeformulars erforderlich.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die geltenden Preise sind der Website der Hundetrainerin zu entnehmen oder werden auf Anfrage per Telefon oder Email übermittelt. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und enthalten gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer.
Die Vergütung einer Einzelstunde erfolgt nach Wahl des Kunden entweder am Ende der Stunde/oder nach vorheriger Vereinbarung in bar oder per Überweisung.
Beim Kauf von vergünstigten Mehrfach-Karten (z.B. 5er oder 10er Karten) oder speziellen Workshop bzw. Paket-Angeboten ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten vorab/oder nach Vereinbarung in bar oder per Überweisung zu entrichten.
Der Kunde erhält auf Wunsch separat eine Rechnung oder bei Barzahlung eine Quittung.
4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Sollte der Kunde an der Wahrnehmung der vereinbarten Einzelstunde/Gruppenkurses verhindert sein, erhält er den Stundensatz zurückerstattet, bzw. kommen keine Stornogebühren auf ihn zu, wenn er die Unterrichtsstunde mindestens 48 Stunden vor dem Trainingsbeginn schriftlich oder fernmündlich abgesagt hat.
Bei kurzfristig abgesagten Terminen (also weniger als 24 Stunden vorher) trägt der Kunde den vollen Stundensatz, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung des Trainings verhindert ist.
Seminare und Workshops können bis 14 Tage vorher ohne Stornierungsgebühren abgesagt werden. Bei Absagen bis zu 7 Tage vorher werden dem Kunden 30 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt, bei Absagen bis zu 3 Tagen vorher werden dem Kunden 50 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Bei Kauf einer rabattierten Mehrfachkarte (5er,- oder 10er Karte) bietet die Hundetrainerin einen preislichen Nachlass für ein Gesamtpaket an Trainingseinheiten an. Voraussetzung für diesen Nachlass ist, dass das Themenangebot vollständig absolviert wird. Bei Rücktritt durch den Kunden während der Kursdauer dieses Angebotes werden bereits genommene Trainingseinheiten jeweils als Einzelstunden abgerechnet und lediglich die eventuell verbleibende Differenz zur Gesamtsumme der Mehrfachkarte oder des Themenangebotes zurückerstattet. Berechnungsgrundlage der Einzelstunde ist die zum Zeitpunkt des Rücktritts gültige Preisliste.
5. Rücktritt vom Vertrag durch die Hundetrainerin
Die Hundetrainerin kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich Teilnehmer vertragswidrig verhalten, insbesondere wenn das Trainingsziel oder weitere Kursteilnehmer gefährdet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde in einer Art und Weise auf seinen Hund einwirkt, die den Grundsätzen der Hundetrainerin für den Umgang mit Hunden widerspricht.
Die Hundetrainerin kann das laufende Training außerdem jederzeit abbrechen, wenn der Kunde den Anweisungen der Hundetrainerin nicht Folge leistet und grob fahrlässig handelt. Die Kosten werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Gleiches gilt bei Ausfall der Hundetrainerin aus organisatorischen Gründen, höherer Gewalt oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen des Trainings oder des Kurses unzumutbar erschweren. Die Hundetrainerin wird sich in diesem Fall stets bemühen, einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten.
Im Falle eines Rücktritts der Hundetrainerin schuldet der Kunde der Hundetrainerin keine Vergütung für noch nicht erbrachte Trainingseinheiten. Eine eventuell vorweg bezahlte Vergütung wird dem Kunden rückerstattet, wobei bereits durchgeführte Trainingseinheiten verrechnet werden. Hat der Kunde die Vergütung in bar bereits gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar.
Die Hundetrainerin behält sich vor, das Training oder den Workshop vor Beginn auch kurzfristig aus wichtigem Grund zu stornieren. Wichtige Gründe können u.a. Krankheit, Unfall oder das Nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl für Training, Workshop oder Vortrag sein. In diesem Fall ist die Hundetrainerin zur Erstattung bereits gezahlter Gebühren verpflichtet. Weitergehende Ersatzzahlungen für z.B. Übernachtungskosten, Stornierungskosten für Hotels, Verkehrsmittel sind ausgeschlossen.
Eine Rückzahlung durch die Hundetrainerin erfolgt ausschließlich auf bereits bezahlte Trainingseinheiten, die noch nicht durch den Kunden in Anspruch genommen wurden. Die Kosten für bereits durchgeführte Trainingseinheiten werden nicht rückerstattet.
6. Haftung des Kunden
Jeder volljährige Hundehalter kann an den Angeboten der Hundetrainerin teilnehmen.
Wenn für einzelne Angebote bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer diese erfüllen.
Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten der Hundetrainerin teilnehmen.
Der Kunde tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der Hundetrainerin Folge zu leisten und entsprechend dem Ausbildungsziel aktiv mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie des Trainings wird nicht gegeben, da der Erfolg des Trainings maßgeblich vom Kunden selbst abhängt. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft (bei Welpen dem Alter angemessen), entwurmt und ungezieferfrei, behördlich gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.
7. Haftung der Hundetrainerin
Die Hundetrainerin haftet für Personen- und Sachschäden nur bei eigener grober Fahrlässigkeit sowie bei fahrlässiger Verletzung Ihrer wesentlichen Pflichten. In allen Fällen ist die Haftung auf die Trainingseinheit beschränkt. Die Hundetrainerin haftet nicht für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern oder Dritten und deren Hund(en) herbeigeführt werden. Die Hundetrainerin übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch aller Trainingseinheiten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Während des Trainings verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.
8. Impfung und Krankheiten
An allen Trainingseinheiten können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen ihrem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen, behördlich gemeldet sind und für die eine entsprechende Halterhaftpflichtversicherung besteht.
Der Kunde ist verpflichtet, der Hundetrainerin ansteckende Krankheiten, chronische Krankheiten, eine Läufigkeit der Hündin sowie übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten, die zur Störung des Trainings führen können, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Hundetrainerin berechtigt, den Hund vom Training auszuschließen.
9. Mitbringen / Teilnahme von Hunden
Im Training dürfen ausschließlich nur Hunde teilnehmen, die für das Training explizit angemeldet wurden. Pro „Hundeführer“ ist dabei nur ein Hund erlaubt. Hat ein Kunde 2 Hunde angemeldet, ist der verpflichtet, sich für den zweiten Hund einen weiteren „Hundeführer“ zu organisieren.
Bei Problemverhalten erfolgt vor der ersten Praxisstunde eine Anamnese mit Bezug auf den teilnehmenden Hund oder die teilnehmenden Hunde. Weitere Hunde, die nicht für das Training angemeldet wurden, dürfen am Training nicht teilnehmen und sind während des Trainings anderweitig sicher unterzubringen.
10. Urheberrecht
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundetrainerin ausgehändigter Trainingsunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundetrainerin behält sich alle Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese Unterlagen nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih oder Vermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundetrainerin.
11. Foto- und Filmmaterial
Wenn in Kursen oder im Einzeltraining seitens der Hundetrainerin bzw. Hundetrainerin fotografiert oder gefilmt wird, werden die Teilnehmer vorher um ihr Einverständnis gebeten. Erklärt sich der Kunde einverstanden, tritt er/sie damit automatisch die Nutzungsrechte für das Foto- und Filmmaterial an die Hundetrainerin ab.
Die Benutzung von Mobilfunktelefonen sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Hundetrainerin abzusprechen.
12. Sonstige Hinweise
Läufige Hündinnen sind bei Trainingseinheiten mit mehr als einem Hund aus Rücksicht auf andere anwesende Hunde von der Teilnahme am Training ausgeschlossen. Dies gilt nicht für ein angemeldetes Einzeltraining mit der läufigen Hündin.
Am Lehrgangsort/Kursort und auf allen Wegen ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Alle Hunde sind während des Trainings angeleint zu führen, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Ausgegebene Unterrichtsunterlagen und Kursinhalte dürfen ohne Genehmigung der Hundetrainerin nicht vervielfältigt und/oder an Dritte weitergereicht werden.
13. Widerrufsbelehrung
Eine Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen, jedoch nur in Textform, widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Relaxx – Tierphysiotherapie & Hundeschule
Andrea Bauer
Bergstraße 19
63849 Leidersbach
oder an
info@relaxxhundundkatz.de
Der Widerruf erlischt vorzeitig, wenn die Hundetrainerin mit der Ausführung der Leistungen und der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Als Beginn gilt die Teilnahme an einer Trainingseinheit im Rahmen einer Einzelstunde oder 5er/10er Karte oder einem Programm (Gruppenkurs, Vortrag, Workshop, Angebotspaket) der Hundetrainerin.
14. Salvatorische Klausel
Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigens Geschäftsbedingungen nicht.
15. Gerichtsstand und Vertragssprache
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist das Amtsgericht Obernburg am Main. Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: Januar 2026, Leidersbach

